Berlin: (hib/MIK) Die Deutsche Bahn AG (DB AG) soll teilweise privatisiert werden. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ( 16/9070) will der Bundestag am heutigen Donnerstag erstmals beraten. Danach bleibt die DB AG vollständig im Eigentum des Bundes. Privates Kapital soll mit 24,9 Prozent an den Bereichen Verkehr und Logistik der DB AG beteiligt werden. Dafür sollen der Güter-, der Fern- und Regionalverkehr sowie dazugehörende Dienstleistungen der DB AG zu einer Gesellschaft zusammengefasst werden. Die weiterhin bundeseigene DB AG soll die Aktienmehrheit an dieser Gesellschaft behalten.
Diese Struktur soll in einem Beteiligungsvertrag des Bundes mit der DB AG einschließlich der Beteiligung Dritter geregelt werden, heißt es in dem Antrag weiter. Hierbei soll Bezug genommen werden auf die im Grundgesetz festgelegte Infrastruktur- und Angebotsverantwortung. Dazu gehöre, dass der Bund dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung trage. Soweit die Verkehrsangebote auf dem Schienennetz den Schienenpersonennahverkehr beträfen, würden die Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge nach geltendem Recht den Bundesländern obliegen. Der Bund werde die Länder weiterhin bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen mit Finanzmitteln unterstützen.
Der konzerninterne Arbeitsmarkt soll auch nach der Anteilsveräußerung langfristig gesichert bleiben, fordern die Koalitionsabgeordneten in dem Antrag. Der Veräußerungserlös solle zu etwa gleichen Teilen für ein Innovations- und Investitionsprogramm für den Schienenverkehr, für eine Aufstockung des Eigenkapitals der DB AG und für den Bundeshaushalt verwandt werden. Der Bund erwarte, dass die der Bahn zur Verfügung gestellten Mittel für nationale Investitionen und Investitionen der Bahn verwandt werden. Mit dem Programm sollen Lärm mindernde, Energieeffizienz steigernde und Netz verbessernde Maßnahmen sowie Investitionen in Bahnhöfe finanziert werden.
Auch Bündnis 90 /Die Grünen wollen die Zukunft des Schienenverkehrs sichern. In ihrem Antrag ( 16/9071) fordern sie eine Trennung von Netz und Verkehr, weil nur so ein diskriminierungsfreier Zugang zum Schienennetz möglich sei. Das Eigentum an der Infrastruktur solle Bund bleiben. Hierzu soll nach Vorstellung der Fraktion eine eigenständige Schieneninfrastrukturgesellschaft gegründet werden. Ferner seien bei den Verkehrsgesellschaften Mindeststandards auch für den Fernverkehr festzulegen, die beispielsweise durch gemeinsame Ausschreibung von stark und schwach frequentierten Fernverkehrsstrecken gewährleiste, dass auch mittelgroße Städte an den Fernverkehr angeschlossen bleiben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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