Berlin: (hib/MIK) Das Bundeswaldgesetz soll geändert werden. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/9075). Danach soll eine Neudefinition des Begriffs "ordnungsgemäße Forstwirtschaft" vorgenommen werden. Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Sicherungen der Waldfunktionen und Bewahrung der Biodiversität müsse im Fokus stehen. Die Nutzung von gentechnisch veränderten Bäumen und Sträuchern sei dabei auszuschließen, heißt es in dem Antrag. Weiter sollen im Bundeswaldgesetz die Begriffe "Agroforstsystem" und "Wald" so klar abgegrenzt werden, dass angelegte Agroforstsysteme nicht als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes gelten sollen. Schließlich sollen Kleinwaldbesitzer gezielt unterstützt werden.
Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass Deutschland über mehr als 11,1 Millionen Hektar Wald- und Forstflächen verfüge. Die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Waldes diene der Rohstoffversorgung der nachgelagerten einheimischen Holzwirtschaft. Diese beinhalte die stoffliche und energetische Verwertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz. Beide Nutzungen gewännen weiter an Bedeutung, ständen jedoch auch zunehmend in Konkurrenz zueinander. Dieses Spannungsverhältnis führte zu Interessenkonflikten und gefährde nachhaltige Nutzungskonzepte. Der Antrag soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf