Berlin: (hib/MPI) Die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen ist auch im Jahr 2007 weiter zurückgegangen. Es habe insgesamt 30.303 Asylanträge gegeben, davon 19.164 Erst- und 11.139 Folgeanträge, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9018) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion ( 16/7213). Weiter heißt es, seit 1994 sei die Zahl der Leistungsempfänger in den alten Bundesländern stark gesunken. In den neuen Ländern sei der Rückgang dagegen eher gering gewesen, da dort zunächst ohnehin vergleichsweise wenige Asylbewerber aufgenommen worden seien. Die niedrigsten Aufnahmequoten (Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner) habe es Ende 2006 in Bayern (ein Prozent) und Baden-Württemberg (1,5 Prozent) gegeben. Die höchsten Quoten verzeichneten den Angaben zufolge die Stadtstaaten: Berlin mit 3,9, Hamburg mit 5,7 und Bremen mit 6,2 Prozent.
Die Regierung führt weiter aus, derzeit bestehe nicht die Absicht, eine neue Verordnung mit einer etwaigen Anpassung der Beträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzulegen. Sie weist darauf hin, dass die Angemessenheit der Leistungen "losgelöst von der Debatte um die Angemessenheit" der Regelsätze etwa beim Arbeitslosengeld II gesehen werde. Entsprechend der Grundkonzeption des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolge die Leistungsgewährung in Form von Sachleistungen. Dadurch hätten Preissteigerungen "nicht die Auswirkungen auf die Deckung des notwendigen Bedarfs", wie dies der Fall beim Arbeitslosengeld II sein könne.
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