Berlin: (hib/VOM) Die Berechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus so genannten Riester-Verträgen interessieren die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/9053). Vor allem Geringverdienende und Langzeitarbeitslose ohne eigene Rentenansprüche oberhalb der Grundsicherung im Alter würden durch die staatlich geförderte Altersvorsorge ("Riester-Rente") ihr Rentenniveau nicht steigern können, da Leistungen aus der Riester-Rente mit dem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet werde, schreiben die Abgeordneten. Damit diene der durch private Vorsorge erwirtschaftete Anspruch dazu, den Staat zu entlasten, während die Alterseinkommen auf der Höhe der Grundsicherung verblieben.
Die Regierung soll sagen, ob die staatliche Förderung der Riester-Verträge Haushalte mit niedrigem Einkommen dazu motiviert, mehr für die private Altersvorsorge zu sparen. Die Fraktion interessiert zudem, wie die Rückstellung von Risikoüberschüssen der Versicherungen geregelt ist und in welcher Höhe etwa jährlich Risikoüberschüsse bei den Versicherungsunternehmen anfallen. Die Abgeordneten verweisen dabei auf eine Diskrepanz zwischen dem erwarteten durchschnittlichen Sterbealter von Riester-Geförderten, wie es aus den Sterbetafeln der Versicherungsanbieter hervorgeht, und dem tatsächlichen durchschnittlichen Sterbealter der Gesamtbevölkerung, wie es das Statistische Bundesamt errechnet hat.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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