Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung prüft, wie Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets durch rechtliche Betreuer gegebenenfalls vergütet werden können. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort ( 16/9063) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8858), dabei sei das Amt des gerichtlich bestellten - in erster Linie ehrenamtlichen - Betreuers als Interessenvertreter des Betreuten zu respektieren. "Es sollte nicht durch Vergütungsinteressen des Betreuers beeinträchtigt werden", heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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