Berlin: (hib/BOB) Im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das innerstaatlich und im vertragslosen Auslieferungsverkehr den rechtlichen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit und die Bewilligung einer Auslieferung bildet, ist eine Klausel eingebaut, die die Auslieferung bei einer drohenden Verfolgung regelt. Dies sei bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit vom Oberlandesgericht zu prüfen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/8813) mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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