Berlin: (hib/BOB) Rechte und Pflichten der deutschen Marine bei der Bekämpfung der Piraterie interessieren die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 16/9124) möchte sie unter anderem wissen, welche Pflichten sich aus Sicht der Regierung aus dem Seerechtsüberkommen für die Unterzeichnerstaaten ableiten. In dem Abkommen ist festgehalten, dass alle Staaten zur größtmöglichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie auf "Hoher See oder an jedem anderen Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht", verpflichtet sind.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf