Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
das 1955 in Kraft getretene Landwirtschaftsgesetz zu einem Gesetz
zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen
Räume weiterentwickeln. Im Auftrag des Bundestages (
16/5421) hat sie drei Optionen zur
Weiterentwicklung dieses Gesetzes geprüft, wie aus ihrem
Bericht über die Prüfung (
16/9161) hervorgeht. Wenn ein
weiterentwickeltes Landwirtschaftsgesetz neben aktualisierten
Zielen auch gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung dieser Ziele
enthalten solle, müssten Instrumente geprüft werden, die
in der Kompetenz des Bundes liegen, heißt es. Da die
Agrarsozialpolitik als eigenständiger Bereich aus der
Betrachtung ausscheide, sei denkbar, die bestehenden Gesetze im
Zuständigkeitsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums
zusammenzustellen, die finanzielle oder sonstige Regelungen mit
einem positiven Effekt für die Landwirtschaft und die
ländlichen Räume beinhalten. In diesem Fall würde
auch das sektorbezogene Landwirtschaftsgesetz durch einen
regionalen Ansatz ergänzt und der Wunsch nach einem
übergreifenden Ansatz der Entwicklung ländlicher
Räume berücksichtigt. Allerdings beschränke sich die
Kompetenz auf die Förderung der land- und
forstwirtschaftlichen Erzeugung und auf die Mitwirkung bei
Länderaufgaben im Rahmen der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben. Da ein Großteil der
Agrarförderung auf EU-Recht beruhe, wäre zu entscheiden,
ob und in welchem Umfang ein solches Gesetz EU-Verordnungen
einbezieht oder sich auf die andere nationale Gesetzgebung
konzentriert. Von der Option, bestehende Fachgesetze im
Zuständigkeitsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums in
einem Landwirtschaftsgesetz zusammenzufassen, rät die
Bundesregierung ab. Eine weitere Option, das bestehende
Landwirtschaftsgesetz zu novellieren, erscheine zwar als "schlanke
und verhältnismäßig rasch umsetzbare Lösung".
Im Hinblick auf Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit
sowie auf Zielformulierungen und Instrumente zur Durchsetzung
wäre die Option des "Gesetzes zur Entwicklung der
Landwirtschaft und der ländlichen Räume" ohne Gesetze,
die lediglich EU-Recht umsetzen, vorzuziehen, betont die
Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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