Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion möchte die im Aufenthaltsgesetz verankerte gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Härtefallkommissionen in den Bundesländern beibehalten. Ein Gesetzentwurf der Liberalen ( 16/9091) sieht vor, die im Zuwanderungsgesetz enthaltene Befristung der Regelung außer Kraft zu setzen. Nach derzeitigem Stand würde zum 1. Januar 2010 die Grundlage für die Härtefallkommissionen entfallen. Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes sehe vor, dass in besonders gelagerten humanitären Fällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne, auch wenn der Ausländer "vollziehbar ausreisepflichtig" sei. Diese Regelung habe sich bewährt, schreiben die Liberalen und verweisen darauf, dass mittlerweile alle Bundesländer Härtefallkommissionen eingerichtet hätten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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