Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
würde es begrüßen, wenn sich Indien an den
Verpflichtungen, die die fünf anerkannten Kernwaffenstaaten
(USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich) nach
dem Nuklearen Nichtverbreitungs-Vertrag eingegangen sind,
orientiert. Die Regierung habe bilaterale Konsultationen mit
Vertretern der indischen Regierung dazu genutzt, um diese Erwartung
deutlich zu machen, teilt sie in ihrer Antwort (
16/9197) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/8863) mit. Es sei ferner weiter offen, ob
die Gruppe der nuklearen Lieferländer (NSG) eine
Ausnahmeregelung zur Aufnahme der zivilen nuklearen Zusammenarbeit
mit Indien beschließend wird. Laut Bundesregierung liege die
Entscheidung über die Wiederaufnahme der nuklearen
Zusammenarbeitet mit Indien bei der NSG. Dort habe man sich mit
einer solchen Entscheidung bislang nicht näher befasst. Eine
Befassung sei erst denkbar, wenn Indien ein Sicherungsabkommen mit
der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) ausgehandelt
hat. Die Verhandlungen dazu liefen seit Ende November vorigen
Jahres. Ein Abkommenstext läge bisher weder dem Gouverneursrat
der IAEO noch der Bundesregierung oder einem NSG-Partner vor,
schreibt die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf