Berlin: (hib/BOB) Gegen junge
Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und
dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt
wurden, soll nach Meinung der Bundesregierung künftig auch
eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden
können. Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf (
16/6562) vorgelegt, der am Mittwoch, 28. Mai,
Gegenstand einer Anhörung sein wird. Eingeladen sind Christine
Graebsch, Lehrbeauftragte an der Universität Bremen; Professor
Jörg Kinzig, Lehrstuhl für Strafrecht und
Strafprozessrecht an der Universität Tübingen; Matthias
Konopka, Leiter der Justizvollzugsanstalt Straubing; Professor
Arthur Kreuzer, Direktor am Institut für Kriminologie an der
Universität Gießen; Edwin Pütz, Leiter der
Jugendarrestanstalt Düsseldorf; Gerhard Schäfer,
ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aus Stuttgart;
Privatdozent Dieter Seifert, Institut für Forensische
Psychiatrie, Rheinische Kliniken Essen und Thomas Ullenbruch,
Richten am Amtsgericht Emmendingen. Die Anhörung beginnt um 14
Uhr und findet im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300 statt.
Anmeldungen sind unter
rechtsausschuss@bundestag.de
möglich.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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