Berlin: (hib/VOM) Der derzeit geltende Schlüssel für die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer soll vom Jahr 2009 an auf einen neuen Schlüssel umgestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes ( 16/9275) vorgelegt.
Bis Jahresende gelten im alten und neuen Bundesgebiet jeweils unterschiedliche Schlüssel. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird in den alten Ländern auf der Grundlage erstens des Gewerbesteueraufkommens der Jahre 1990 bis 1997 (zu 42 Prozent gewichtet), zweitens der durchschnittlichen Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort jeweils am 30. Juni der Jahre 1990 bis 1998 (zu 18 Prozent gewichtet) und drittens des durchschnittlichen örtlichen Hebesatzes der 1995 bis 1998 ermittelten Gewerbekapitalsteuer-Aufkommen im Jahr 1995 (zu 40 Prozent gewichtet) verteilt. Im Osten wird nach Regierungsangaben das Gewerbesteueraufkommen der Jahre 1992 bis 1997 (gewichtet zu 70 Prozent) und die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort jeweils am 30. Juni der Jahre 1996 bis 1998 (gewichtet zu 30 Prozent) herangezogen.
Der im Gesetzentwurf nun vorgesehene endgültige und bundeseinheitliche Schlüssel setzt sich laut Regierung zu 25 Prozent aus dem Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001 bis 2006, zu 50 Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort der Jahre 2004 bis 2006 sowie zu 25 Prozent aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am Arbeitsort der Jahre 2003 bis 2005 zusammen. Der endgültige Verteilungsschlüssel solle erst vom Jahr 2018 an in Kraft treten. Von 2009 bis einschließlich 2017 werde es einen Übergangsschlüssel geben, der eine Kombination aus geltendem und künftigem Schlüssel mit zunehmendem Gewicht des künftigen Schlüssels darstellt.
Wie es weiter heißt, stellt der von der Bundesregierung vorgeschlagene Schlüssel einen Kompromiss zwischen den gegensätzlichen Interessen innerhalb der Länder und der kommunalen Spitzenverbände dar. Für keinen Beteiligten sei es die bevorzugte Variante, sie werde aber von den kommunalen Spitzenverbänden als "akzeptable Lösung" unterstützt. Sie habe auch den Vorteil, unter allen diskutierten Varianten das geringste Umverteilungsvolumen zwischen den Ländern aufzuweisen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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