Berlin: (hib/HAU) Der Innenausschuss hat den Weg zur Erhöhung der Beamtenbezüge frei gemacht. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen stimmten die Abgeordneten aller Fraktionen dem Koalitionsentwurf zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 ( 16/9059) in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Form zu. Am Donnerstag wird der Entwurf im Bundestag abschließend beraten. Somit werden die Bezüge von Beamten und Richtern des Bundes sowie Soldaten unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes in den Jahren 2008 und 2009 in drei Schritten angehoben. Neben einer Erhöhung der Grundsockelgehaltssätze von 50 Euro ab 1. Januar 2008, wird es eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent ab 1. Januar 2008 und eine weitere lineare Erhöhung von 2,8 Prozent ab 1. Januar 2009 geben. Für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre gibt es entgegen den ursprünglichen Planungen keine Erhöhung der Bezüge. Ebenso wenig werden die Diäten der Abgeordneten des Bundestages erhöht.
Die Unionsfraktion begrüßte die Anpassung der Beamtenbesoldung an die Einkommenserhöhung im öffentlichen Dienst, insbesondere da diese "wirkungsgleich" und "zeitnah" erfolgt sei. In der Vergangenheit sei dies nicht immer der Fall gewesen. Auch die SPD-Fraktion bewertete die "Eins-zu-eins-Übernahme" der Einkommenserhöhung als "richtig". Ebenso richtig sei es, nun einen "Schlussstrich" unter die Diätenfrage zu ziehen. Während die Oppositionsfraktionen die Anpassung der Beamtenbesoldung ebenfalls begrüßten, kritisierten sie die Diskussionen in den Koalitionsfraktionen zur Diätenerhöhung. Damit, so die FDP-Fraktion, habe man dem Ansehen der Politik keinen Gefallen getan. Aus Sicht der Grünen habe es sich als "richtig" und "möglich" erwiesen, über die Beamtenbesoldung abgetrennt von der Diätenerhöhung zu entscheiden. Der Streit um die Diätenerhöhung, so die Grünen-Sprecherin, habe der Politik insgesamt geschadet. Auch die Linksfraktion begrüßte den Verzicht auf die Diätenerhöhung, kritisierte jedoch, dass im Rahmen der Regelungen zur Beamtenbesoldung auf eine Angleichung der Wochenarbeitszeit an den öffentlichen Dienst verzichtet wurde.
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