Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
an ihren Plänen zur Reform der Unfallversicherung im
Wesentlichen festhalten. In ihrer Gegenäußerung zur
Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (
16/9154) lehnt es die Regierung unter anderem
ab, vorgesehene neue Informationspflichten für Unternehmen
wieder zu streichen. Es sei schon 2007 beschlossen worden, dass der
Betriebsprüfdienst von der Unfall- auf die Rentenversicherung
übergeht. Dies mache vier neue zusätzliche Angaben zur
Unfallversicherung in der Jahresmeldung der Unternehmen notwendig,
schreibt die Regierung. Ein höherer Bürokratieaufwand
gehe damit nicht einher. Der Bundesrat hatte sich gegen die
Regelung ausgesprochen, die Arbeitgeber verpflichtet,
zukünftig nicht mehr eine Meldung für ihr gesamtes
Unternehmen - den Lohnnachweis - abzugeben, sondern für jeden
Mitarbeiter eine eigene. Ferner werde sie an ihrem Plan festhalten,
den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter Fachaufsicht
zu stellen, heißt es. Die Regierung will laut ihrer
Stellungnahme aber eine Anregung des Bundesrates aufgreifen, wonach
die Unfallversicherung auch für solche Vereinsmitglieder
geöffnet werden soll, die kein Wahlamt ausüben. Kern des
Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG), den
der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten will, stellt
eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Versicherung
dar. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen
Unfallversicherung habe den Wandel von der Industrie- zur
Dienstleistungsgesellschaft in den vergangenen Jahren nicht
nachvollzogen, schreibt die Regierung zur Notwendigkeit einer
Reform. Auf eine Leistungsreform wurde allerdings nach langer
Diskussion verzichtet. Die Regierung will die Zahl der gewerblichen
Berufsgenossenschaften von 23 auf neun bis Ende 2009 reduzieren.
"Dadurch sollen "nachhaltig leistungsfähige Träger
geschaffen werden", heißt es in dem Entwurf. In der
gewerblichen Unfallversicherung soll ein neuer Lastenausgleich
eingezogen werden, der zu einer Angleichung der Beitragssätze
führen soll. Profitieren würden in der Folge von
niedrigeren Beitragssätzen Branchen wie der Maschinenbau, die
Metall- und Holzverarbeitung oder Hütten- und Walzwerke.
Dagegen müssten Branchen wie die Fein- und Elektromechanik,
der Groß- und Einzelhandel, mit steigenden Beiträgen
rechnen. Außerdem sieht der Entwurf vor, das
Arbeitsschutzsystem zu reformieren. Mit der Einrichtung einer
Nationalen Arbeitsschutzkonferenz soll die Strategieumsetzung
zentral zusammengeführt werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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