Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht mit Blick auf die jüngsten Fälle von Mitarbeiterbespitzelung im Einzelhandel keinen konkreten Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerdatenschutz. Wichtige Teilaspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes seien bereits geregelt, hebt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9178) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8939) hervor. Zudem sei das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Zulässigkeit der Erhebung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten zu berücksichtigen. Gleichwohl werde sie "auch künftig die arbeitsrechtliche Flankierung der weiteren technischen Veränderungen in der Arbeitswelt unterstützen", schreibt die Regierung. Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz hält sie nicht für erforderlich. Über die Höhe der zu verhängenden Bußgelder entscheide die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes. Der Bundesregierung sei bislang kein Fall bekannt, in dem der bestehende Bußgeldrahmen nicht ausgereicht habe, Verstöße angemessen zu ahnden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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