Berlin: (hib/BOB) Nichtverheirateten
Vätern soll es nach dem Willen der Bündnisgrünen
leichter als bisher gemacht werden, die Sorge für ihr Kind mit
zu übernehmen. Dies sieht ein Antrag der Fraktion (
16/9361) vor. Die Grünen erläutern,
nach bisherigem Recht sei die Erklärung der Eltern, die
gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung.
Weigere sich jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung
abzugeben, habe der Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor
Gericht zu ziehen. Nach den Vorstellungen der Grünen soll ihm
künftig diese Chance gegeben werden. Die elterliche Sorge
solle immer dann möglich sein, wenn ein Vater Unterhalt
für das Kind zahle und die Bereitschaft zur elterlichen
Fürsorge zeige. Die Klage soll laut Fraktion erst ab dem
zweiten Lebensjahr möglich sein. Bevor die Klage zugelassen
werde, habe - zumeist - der Vater des Kindes eine Beratung durch
die Jugendhilfe anzunehmen. Ziel sei, den Konflikt zwischen dem
Vater und der Mutter des Kindes zu klären. Dazu sei auch die
Mutter einzuladen. Ihre Teilnahme sei jedoch nicht verpflichtend.
Die Grünen sprechen sich weiterhin dafür aus, diese neue
Regelung wissenschaftlich zu begleiten und dem Gesetzgeber nach
vier Jahren Bericht zu erstatten. Die Bundesregierung müsse
ferner auf die Länder Einfluss nehmen, dass die Träger
der öffentlichen Jugendhilfe "angemessen sachlich und
personell ausgestattet werden" und dass das Personal entsprechend
qualifiziert sei.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf