Berlin: (hib/AS) Bei der Vorbereitung für die Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sind nach Auskunft der Bundesregierung noch eine Reihe von Punkten klärungsbedürftig. Neben dem Rechtsstatus, dem Haushalt und dem Aufgabenumfang müsse noch darüber entschieden werden, welches Personal dort eingesetzt werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/9316) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9174) über den Stand der Verhandlungen über den Europäischen Auswärtigen Dienst hervor.
Der nach dem Vertrag von Lissabon neu zu schaffende Europäische Auswärtige Dienst (EAD) soll, heißt es in der Antwort weiter, unter der direkten Verantwortung des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik stehen. Die Eigenständigkeit des EAD solle sich in der haushalts- und personalwirtschaftlichen Ausgestaltung widerspiegeln. Im Bereich der Verwaltung solle eine Unterstützung des EAD durch "die etablierten Strukturen (Kommission/Ratssekretariat) angestrebt" werden, heißt es darin auf die Frage, was die Bundesregierung unter dem von ihr vertretenen Ansatz eines "Sui-generis"-Charakters des EAD versteht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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