Berlin: (hib/MPI) Um die Anhebung der
Regelsätze des Arbeitslosengeldes II (Alg II) und der
Sozialhilfe geht es in einer öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 16. Juni, von
12.30 bis 13.30 Uhr. Dieser liegen drei Anträge von
Oppositionsfraktionen zugrunde. Die Linke fordert in ihrem Antrag (
16/7040), den Eckregelsatz kurzfristig von
jetzt 347 auf 435 Euro monatlich anzuheben. Die derzeitige
Höhe der Regelleistungen reiche nicht aus, "um die notwendigen
Bedarfe der Berechtigten zu decken". Darüber hinaus sollten
Schülern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jeweils zu
Beginn eines Schulhalbjahres Leistungen in Höhe von 20 Prozent
der für Schüler maßgeblichen Regelleistung zur
Beschaffung von besonderen Lernmitteln - mit Ausnahme von
Schulbüchern - gewährt werden. Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen hält eine Anhebung der Regelsätze
ebenfalls für geboten. In ihrem Antrag (
16/7113) schreiben die Abgeordneten, dass die
Regelsatzleistungen gegenwärtig "in ihrer Höhe nicht
dauerhaft Existenz sichernd sind". Sie verlangen deshalb, die
Anpassung der Regelsätze künftig an den
Lebenshaltungskostenindex zu koppeln. Ferner fordert die Fraktion,
die Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf eine neue
Berechnungsgrundlage zu stellen. Für Kinder bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres betrage der Regelsatz 208 Euro, für
Jugendliche ab 15 Jahren 278 Euro. Anstatt die Bedarfe von Kindern
und Jugendlichen alters- und bedarfsspezifisch zu erheben,
würden die Regelsätze für Kinder pauschal aus dem
Eckregelsatz eines erwachsenen, alleinstehenden Haushaltsvorstands
abgeleitet. Aus Sicht der Grünen muss für die Ermittlung
der neuen Berechnungsgrundlage eine unabhängige Kommission
eingesetzt werden. In einem weiteren Antrag (
16/8761) verlangen die Grünen, die
sozialen Regelleistungen für Kinder sofort an die laufende
Preisentwicklung anzupassen. Zudem müssten armen Kindern
Lernmittel, Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung und die
Teilnahme an kommunalen Sport- und Musikangeboten gewährt
werden. Auch die Kosten für die Schülerbeförderung
seien in begründeten Fällen vom Staat zu übernehmen,
falls keine Erstattung durch das Bundesland vorgesehen sei,
heißt es. In der Anhörung, die im Sitzungssaal 4.900 des
Paul-Löbe-Hauses stattfindet, sollen Vertreter der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Vereins und weiterer
Organisationen zu Wort kommen. Als Einzelsachverständige sind
der Direktor Arbeitsmarktpolitik am Institut zur Zukunft der Arbeit
(IZA) in Bonn, Dr. Hilmar Schneider, die Riedstädter
Sozialexpertin Dr. Irene Becker und der Bielefelder Sozialdezernent
Tim Kähler geladen.
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