Berlin: (hib/HIL) Anerkannte Standards des
Völker- und Europarechts sollen in die Leitlinien für
gemeinsame Operationen der europäischen Grenzschutzagentur
Frontex einbezogen werden. Die Bundesregierung unterstütze
dieses Anliegen der Europäischen Kommission, heißt es in
der Antwort der Bundesregierung (
16/9204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/8974). Man sei der Auffassung, "dass in die
Leitlinien humanitäre Standards aufzunehmen sind", heißt
es. Die Leitlinien, die derzeit noch in der Beratung seien, sollten
Empfehlungen für gemeinsame Operationen auf hoher See zum
Schutz der EU-Außengrenzen unter der Koordinierung von
Frontex geben. "Die Leitlinien sollen im Wesentlichen
Maßnahmen zum Abfangen von Schiffen sowie die
Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen betreffen.
Dabei sollen die Leitlinien als praktische Handreichung dienen, um
mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit hinsichtlich der Einhaltung
internationalen Rechts zu erreichen", schreibt die Bundesregierung.
Nach Aussage der Bundesregierung unterstehen Schiffe
gemäß des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen der "ausschließlichen Hoheitsgewalt des
Flaggenstaates". Nach nationalem Recht bestehende hoheitliche
Befugnisse könnten dementsprechend auch auf einem Schiff
ausgeübt werden, solange das Völkerrecht dem nicht
entgegenstehe, so die Bundesregierung. Allerdings lasse sich die
Reichweite der Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die
menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht allgemein bestimmen. In
deutschen Gewässern seien staatliche Schiffe an die Genfer
Flüchtlingskonvention gebunden, schreibt die Regierung. Die
Anwendbarkeit der Konvention auch außerhalb des
Hoheitsgebiets der Vertragsstaaten sei allerdings umstritten. Die
Grünen hatten nach der Bindung staatliche Gewalt in
internationalen Gewässern und an den Außengrenzen der EU
an den Schutz der Menschenwürde, die Grundrechte, die Genfer
Flüchtlings- und die Europäischen
Menschenrechtskonvention gefragt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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