Berlin: (hib/HIL) Seit Inkrafttreten der neuen aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der EU Ende August 2007 sind 3.468 Personen aus Deutschland ausgewiesen worden. 1.319 dieser Ausweisungsverfügungen seien "unanfechtbar", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9203) auf eine Kleine Anfrage der Linken ( 16/9004). Nach Auskunft der Bundesregierung verfügten 2.802 der ausgewiesenen Personen über keinen Aufenthaltsstatus, 599 seien geduldet gewesen, 53 hätten eine Aufenthalts- und 14 eine Niederlassungserlaubnis gehabt. 463 Personen seien in die Türkei, 174 nach Serbien, 131 in den Irak, 119 nach Serbien und Montenegro ausgewiesen worden. In 129 Fällen sei die Staatsangehörigkeit ungeklärt. Es wurden außerdem Personen nach Kroatien (84), Jugoslawien 103), Marokko (99), Vietnam (69) und in die Russische Föderation (76) ausgewiesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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