Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und in wie vielen Fällen in den vergangenen zehn Jahren private Sicherheitsunternehmen im Ausland tätig geworden sind. So heißt es in der Antwort (16/9190) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8957). Ebenso habe man keine Erkenntnisse darüber, ob ehemalige Bundesbedienstete in diesem Zeitraum nach ihrem Ausscheiden für derartige Unternehmen tätig geworden sind, da nach Ende des Dienstverhältnisses keinerlei Verpflichtung zur Anzeige einer Folgebeschäftigung bestehe, schreibt die Regierung, die auch über die Gründe des Ausscheidens der ehemaligen Bundesbediensteten keine Aussage machen kann.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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