Berlin: (hib/AW) Es existiert kein Rechtsanspruch auf ein zweiwöchiges Praktikum im Rahmen des "Programms zur Berufsorientierung". Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9121) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8860) mit. Das Bundesinstitut für Berufsbildung entscheide über die Vergabe gemäß der "Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf