Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
(
16/9615) vorgelegt, der am Donnerstag in den
Bundestag eingebracht wird und wortgleich mit dem bereits in der
parlamentarischen Beratung befindlichen Gesetzentwurf von CDU/CSU
und SPD (
16/8867) ist. Der Bundesrat begrüßt
in seiner Stellungnahme die mit der Änderung bewirkte starke
finanzielle Entlastung der Kommunen. Die sei jedoch nur dann der
Fall, wenn unerwünschte belastende Folgeeffekte des Gesetzes
und des Gesetzes zur Änderung des Wohngeldrechts neutralisiert
würden. Dazu müssten die erwarteten 70.000
Bedarfsgemeinschaften, die aus der Hartz-IV-Grundsicherung
ausscheiden und zukünftig Wohngeld empfangen würden, bei
der Berechnung der Beteiligungsquote des Bundes an den Leistungen
für Unterkunft und Heizung kompensiert werden. Zudem
plädieren die Länder für eine Besserstellung von
Alleinerziehenden und schlagen vor, den Kinderzuschlag in solchen
Fällen von 140 auf 200 Euro anzuheben. Beide Vorschläge
lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. Sie
vertritt die Auffassung, dass der Gesetzentwurf in erster Linie auf
eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlages und eine Verbesserung
der Lebenssituation der Betroffenen abzielt. Eine Entlastung der
Kommunen stehe bei dem Vorhaben hingegen nicht im Vordergrund. Auch
die Anhebung des Kinderzuschlages für Alleinerziehende findet
nicht die Zustimmung der Bundesregierung. Voraussetzung für
den Kinderzuschlag sei es, dass die Eltern ihren eigenen Bedarf
decken können. Die Höhe des Kinderzuschlages orientiere
sich daher am Bedarf der Kinder und unterscheide nicht nach der
Familienkonstellation, in der das Kind lebt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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