Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
sich nach dem Willen der Linksfraktion in der EU dafür
einsetzen, dass im Vertrag von Lissabon der Vorrang der sozialen
Grundrechte und Grundwerte vor den so genannten
Binnenmarktfreiheiten festgeschrieben wird. In einem Antrag (
16/9636) verweisen die Abgeordneten auf ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach
Tariftreue-Regelungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
nicht mit der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind, wenn die
Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich sind. Damit habe das
Gericht den Schutz des Binnenmarktes und vor allem der
Dienstleistungsfreiheit über den Schutz der Arbeitnehmer
gestellt. Die Bundesregierung solle daher Konsequenzen aus diesem
Urteil ziehen, um die Möglichkeit, öffentliche
Aufträge an das Einhalten von Tarifverträgen zu binden,
EU-rechtlich abzusichern. Diese Möglichkeit müsse auch
bei der anstehenden Reform des deutschen Vergaberechts
berücksichtigt werden. Darüber hinaus verlangt die
Fraktion, einen jährlich anzupassenden gesetzlichen
Mindestlohn von 8,44 Euro brutto pro Stunde als allgemeine
Untergrenze einzuführen. Tarifliche Mindestlöhne, die
oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen, sollten als
Branchenmindestlöhne festgeschrieben werden können.
Schließlich will die Fraktion auch das Verfahren,
Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären,
erleichtern.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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