Berlin: (hib/BES) Nach Ansicht der FDP muss die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit China grundlegend geändert werden. In einem Antrag ( 16/9745), der am heutigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, fordert die Fraktion die Einstellung der finanziellen Zusammenarbeit mit China. Die technische Zusammenarbeit solle nur dann fortgeführt werden, wenn "im Rahmen der chinesischen Leistungsfähigkeit zumutbare Eigenleistungen erbracht werden". Außerdem müsse China fünf Kriterien der "guten Regierungsführung" erfüllen. Diese umfassen die Achtung der Menschenrechte, Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen, Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, marktorientierte soziale Wirtschaftsordnung und entwicklungsorientiertes staatliches Handeln. Die Bundesregierung solle die Regierungsverhandlungen nutzen, um der chinesischen Zivilgesellschaft einen geregelten Zugang zu den finanziellen, technischen und personellen Ressourcen der verbleibenden deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit zu gewähren.
Zur Begründung schreibt die Fraktion, China sei inzwischen zu einer der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt aufgestiegen. Mit seinen Devisenreserven von einer Billion Euro belege China den Platz drei der Wirtschaftsmächte. Gleichzeitig stehe China mit 67,5 Millionen Euro an dritter Stelle als Empfänger deutscher Mittel aus dem Haushalt der Entwicklungszusammenarbeit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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