Berlin: (hib/MIK) Gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben und die Verbraucher nicht irreführen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9575) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9401). Zudem dürfen sich diese gentechnisch veränderten Lebensmittel von den Lebensmitteln, die sie ersetzen sollen, nicht so stark unterscheiden, dass ihr normaler Verzehr Ernährungsmängel für den Verbraucher mit sich brächten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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