Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion will das Transplantationsgesetz lockern. In einem Antrag ( 16/9806) fordert sie, die Möglichkeiten der Lebendspenden zu erleichtern. Leitlinie müsse dabei die Freiwilligkeit der Lebendspende und der Ausschluss von Organhandel sein. Unter anderem schlagen die Abgeordneten vor, Überkreuzspenden zu erlauben. Dies würde zwei Paaren die wechselseitige Transplantation ermöglichen, wenn sie beispielsweise aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit nicht dem jeweils eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen eine Niere spenden können. Eine weitere Möglichkeit sei eine Lebendspende ohne finanziellen Vorteil. In einem solchen Fall entschlösse sich ein Spender etwa bei einem medial bekannt gemachten Fall zu einer Organspende, um unmittelbare Gefahren für das Leben des Organempfängers abzuwenden. Gleiches, so die FDP, gelte für die nicht zielgerichtete Spende an einen Organpool.
In dem Antrag heißt es, das jetzige Transplantationsgesetz verwehre solche Eingriffe. Derzeit bedürfe es einer verwandtschaftlichen Beziehung oder eines besonderen Näheverhältnisses zwischen Organspender und -empfänger. Ein Arzt, der eine Transplantation dessen ungeachtet vornimmt, mache sich strafbar. Dabei werde kein Unterschied zwischen dem zu recht mit Strafe bedrohten Organhandel und einer uneigennützigen Hilfeleistung des Spenders gemacht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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