Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Streichung von Ordens- und Künstlernamen aus Pässen und Personalausweisen wieder zurücknehmen. Nach Protesten von Betroffenen werde die Regierung noch in dieser Legislaturperiode dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuleiten, heißt es in einer Antwort ( 16/9725) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9505). So hätten kirchliche Interessenvertreter darauf hingewiesen, dass Verträge unter Verwendung von Ordensnamen geschlossen würden und in Testamenten der Ordensname aufgeführt werde. Bankangelegenheiten wie Kontoeröffnungen würden unter Verwendung des Ordensnamens erfolgen, Zeugnisse und Diplome auf den Ordensnamen ausgestellt. Ordensangehörige seien bei Krankenkassen und Versicherungen oft nur unter ihrem Ordensnamen versichert. Kirchliche Interessenvertreter und Künstlerverbände hätten übereinstimmend darauf hingewiesen, dass der Ordens- oder Künstlername oft auf Flugtickets eingetragen werde und daher ein legitimer Nachweis über das Tragen eines anderen Namens zu führen sei. Von den Künstlern sei außerdem angeführt werden, dass viele Verträge nur unter Verwendung des Künstlernamens geschlossen werden würden.
Nach Angaben der Bundesregierung sind Ordens- und Künstlernamen in Personalausweisen und Pässen in den Ländern der EU aber eine Ausnahme. Entsprechende Möglichkeiten gibt es in den Niederlanden, der Slowakei und Großbritannien. In Irland kann der Künstlername nur dann in den Pass eingetragen werden, wenn der Passinhaber auch unter seinem Künstlernamen bekannt ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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