Berlin: (hib/HAU) Die internationalen polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungsmaßnahmen haben das Ziel, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den Empfängerstaaten zu fördern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9270) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9148). Eine polizeiliche Zusammenarbeit mit Staaten, die Kooperationsbeschränkungen unterliegen, bedürfe in jedem Einzelfall der sorgfältigen Prüfung, heißt es weiter. Eine solche Zusammenarbeit könne sinnvoll und erforderlich sein, wenn es insbesondere um die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels gehe. Die Bundesregierung verweist in der Antwort weiterhin darauf, dass der Beachtung der Menschenrechtssituation in den Empfängerstaaten sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung einzelner Projekte "gezielt Rechnung getragen wird".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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