Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält Maßnahmen gegen Sperrandrohungen von Stromversorgern bei Zahlungsverzug nicht für notwendig. Die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Stromversorgung seien in der Stromgrundversorgungsverordnung geregelt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9656) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9407). Danach seien eine Mahnung und eine Androhung, die vier Wochen vor der Unterbrechung erfolgt, erforderlich. Der Kunde müsse mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug sein.
"Versorgungsunterbrechungen sind also als Ultima Ratio in einem Interessenkonflikt zwischen Stromversorgern, die ihren Anspruch auf Bezahlung der von ihnen erbrachten Leistung durchsetzen wollen, und Kunden anzusehen", so die Regierung. Weiter heißt es, es wäre "unangemessen, den Interessenkonflikt einseitig zu Lasten der Energieversorgungsunternehmen zu lösen und so mittelbar die Entgeltlichkeit von Lieferverträgen zu beeinträchtigen". Die Grünen hatten danach gefragt, ob die Regierung der Auffassung zustimmt, dass Stromsperren das Abgleiten in Not- und Armutssituationen beschleunigen. Ferner wollten die Abgeordneten wissen, was die Regierung zur Verhinderung von Sperrandrohungen unternimmt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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