Berlin: (hib/HAU) Für die Aufnahme in die "Hall of Fame des deutschen Sports" gelten die von der Deutschen Sporthilfe aufgestellten Kriterien. Danach können international erfolgreiche Athleten, die auch durch ihr charakterliches und soziales Verhalten Vorbilder waren oder sind sowie Persönlichkeiten, die als Trainer, Funktionäre oder Betreuer Außergewöhnliches für den Sport und die Gesellschaft geleistet haben, berufen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9515) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9246). Ins Leben gerufen wurde die "Hall of Fame des deutschen Sports" anlässlich der Verleihung der Goldenen Sportpyramide 2006, heißt es weiter. Zu diesem Zeitpunkt wurden zunächst die bisherigen Gewinner der seit 2000 verliehenen Goldenen Sportpyramide, darunter auch der aus der ehemaligen DDR stammende Rückenschwimmer Roland Matthes, sowie posthum die ehemaligen Vorsitzenden und Begründer der Deutschen Sporthilfe Josef Neckermann und Willi Daume aufgenommen. Im Jahr 2008 wurden weitere 29 Mitglieder posthum aufgenommen. Die von der Linksfraktion angesprochene "niedrige Präsenz von Sportlern aus der DDR in der Hall of Fame" sei laut Bundesregierung darauf zurückzuführen, dass es zunächst ausschließlich darum gegangen sei, verstorbene Persönlichkeiten zu ehren. Daher hätten die "großen, alle noch lebenden Athleten der ehemaligen DDR" nicht zur Wahl gestanden, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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