Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Möglichkeiten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Lebensmittelhandel ausreichen, um der schwierigen Position der Anbieter auf dem Milchmarkt gegenüber dem Lebensmittelhandel besser Rechnung tragen zu können. In ihrer Antwort ( 16/9893) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9584) teilt die Regierung mit, konkrete Planungen für gesetzliche Maßnahmen bestünden zunächst jedoch nicht. Die Kartellbehörden nutzten ihre gesetzlichen Möglichkeiten aus, gegen Verkäufe unter Einstandspreis vorzugehen. So habe das Bundeskartellamt mehrfach Verfahren wegen des Verdachts solcher Verkäufe bei Molkereiprodukten geführt und abgeschlossen. Die Behörde habe zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die kürzlich gestiegenen Einkaufspreise des Handels gegenüber den Molkereien, soweit sie nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben worden seien, zu einem Verkauf unter Einstandspreis geführt haben könnten.
Im Übrigen untersuche das Bundeskartellamt derzeit die ökonomischen Machtverhältnisse zwischen Einzelhandelskonzernen, Molkereien und Milcherzeugern. Es gebe zwar eine Vielzahl von Erzeugerbetrieben, die jedoch wiederum an den genossenschaftlich organisierten Molkereien beteiligt seien. Genossenschaftlich organisierte Molkereien verarbeiteten rund 70 Prozent der erzeugten Milch. Die beiden führenden Molkereien in Deutschland seien genossenschaftlich organisiert. In anderen europäischen Staaten sei die Konzentration bei den Molkereien deutlich höher, die den Molkereien gezahlten Milchpreise seien dagegen deutlich geringer als in Deutschland, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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