Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine Aufhebung "diskriminierender" Altersgrenzen im Bereich des bürgerlichen Engagements aus. In einem Antrag ( 16/9630) fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, sämtliche Gesetze und sonstige Vorschriften des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob diskriminierende Altersgrenzen bestehen. Gegebenenfalls solle die Bundesregierung diese ändern oder Vorschläge zur Änderung vorlegen. Weiterhin wird verlangt, einen Änderungsentwurf zu Paragraf 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzulegen, nach dem die bestehende obere Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen aufgehoben wird. Die Unterstützung und langfristige Sicherung des notwendigen Infrastrukturausbaus für das bürgerliche Engagement älterer Menschen ist eine weitere Forderung der Fraktion.
Die Grünen verweisen in der Begründung ihres Antrages auf die im Zuge der demografischen Entwicklung zunehmende Bedeutung des Engagements älterer Menschen. Im Jahr 2050, heißt es, werde voraussichtlich ein Drittel der Bevölkerung 60 Jahre und älter sein. Schon heute betrage der Anteil dieser Personen 25 Prozent. Die Phase des "aktiven Alters", in der eine selbstständige Lebensführung möglich bleibt, dehne sich zunehmend aus. Dadurch entstehe eine Generation der Älteren, die für einen großen Lebensabschnitt vollkommen frei über ihre Zeit verfügen könne. Es sei daher nötig, Angebote und Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Menschen unabhängig von ihrem Alter Chancen eröffnen, sich zu beteiligen, ihre Fähigkeiten zu entfalten und ihre Erfahrungen und ihr Wissen einzubringen, schreiben die Abgeordneten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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