Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung (
16/9996) an Vorgaben der EU anpassen. Die
zugrunde liegende EU-Richtlinie enthalte neben Regeln zur
Anerkennung auch Vorschriften über die Zusammenarbeit der
zuständigen Stellen in der EU, heißt es in der Vorlage.
Sie gelte für alle Angehörigen eines Mitgliedstaates, die
als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte einen
reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land ausüben wollen.
Für das deutsche Gewerberecht bedeutet dies nach
Regierungsangaben, die Richtlinie auf alle Tätigkeiten
anzuwenden, die einen Sachkunde- oder Befähigungsnachweis oder
eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen. Vorgesehen ist,
die jeweiligen Spezialvorschriften, in denen die
Qualifikationsanforderungen festgelegt sind, entsprechend
anzupassen. Wer als EU-Ausländer vorübergehend
reglementierte Tätigkeiten in Deutschland ausübt, muss
dies nach dem Willen der Regierung den Behörden anzeigen. Da
üblicherweise Sachkunde- oder Befähigungsnachweise bei
Tätigkeiten verlangt würden, die eine Gefahr für
Leben, Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung
darstellen, beschränke sich die konkrete Regelung in der
Gewerbeordnung vor allem auf Tätigkeiten mit besonderem
Gefährdungspotenzial. Durch eine weitere Vorschrift will die
Regierung sicherstellen, dass die Behörden von der
beabsichtigten Tätigkeit im Inland erfahren und
Qualifikationsnachprüfungen anhand der Standards der
Richtlinie vornehmen können.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf