Berlin: (hib/VOM) Im Fall der 2005 in
Insolvenz gegangenen Phoenix Kapitaldienst GmbH hat die
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
(EdW) bis Mitte dieses Jahres 79 Entschädigungen gezahlt. Dies
geht aus einer Antwort der Bundesregierung (
16/9974) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/9847) hervor. Nach Angaben der Fraktion
wartet weiterhin die "übergroße Mehrheit der Anleger"
bei Phoenix auf Entschädigungszahlungen, während zugleich
die Mitglieder der EdW wissen wollten, mit welchen Belastungen sie
rechnen müssen. Nach Regierungsangaben hat die EdW
gegenüber den Anlegern bei Phoenix zum 30. Juni dieses Jahres
1.122 Bescheide erlassen. Entschädigt worden sei in den
Fällen, in denen die maximale Entschädigung in Höhe
von 20.000 Euro habe gezahlt werden müssen. Bei den der EdW
vorliegenden 29.427 Schadensfälle weise eine erhebliche Zahl
von Anlegern auf ihre besondere Situation hin. Bei der Vielzahl der
Fälle sei es der EdW wegen des hohen Verwaltungsaufwandes
nicht möglich, Härtefalleprüfungen vorzunehmen.
Daher berücksichtige die EdW die angemeldeten
Entschädigungsansprüche in der Reihenfolge ihres
Eingangs. Den an die Anleger bereits ausgezahlten Betrag zum 30.
Juni gibt die Bundesregierung mit 1,38 Millionen Euro an. Derzeit
stünden aus dem Fonds der EdW rund 2,2 Millionen Euro für
Entschädigungszahlungen zur Verfügung. Weitere Einnahmen
seien aus den am 30. September dieses Jahres fälligen
Jahresbeiträgen der EdW zu erwarten. Die Zahl der der EdW
zugeordneten Wertpapierhandelsunternehmen hat sich laut
Bundesregierung seit Anfang dieses Jahres von 728 auf 766
erhöht. Darin erhalten seien 57 Zugänge und 19
Abgänge. Zwischen dem 15. März 2005, als der
Entschädigungsfall festgestellt wurde, und dem 18. Dezember
2007 hätten 180 Institute die EdW verlassen. Im gleichen
Zeitraum seien 191 Institute neu der EdW zugeordnet worden. Unter
den 23 Instituten, die seit dem 18. Dezember 2007 aus der EdW
ausgeschieden sind, befänden sich fünf
Wertpapierhandelsbanken, von denen vier eine Vollbanklizenz
erhalten hätten. Von den ausgeschiedenen Instituten
gehörten nur zwei zu den größeren Beitragszahlern.
14 Institute hätten im vergangenen Jahr den Mindestbeitrag von
300 Euro gezahlt. Unter den neu zugeordneten Instituten seien zwei
Wertpapierhandelsbanken und 55 Finanzdienstleister. Wie hoch die
erwirtschafteten Erträge und damit die Beiträge dieser
Institute seien, könne derzeit noch nicht beurteilt werden,
heißt es in der Antwort. Aber auch Finanzdienstleister
gehörten nach der bisherigen Praxis aufgrund hoher
Provisionserträge mitunter zu den großen
Beitragszahlern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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