Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat auf EU-Ebene keinen Vorbehalt gegen kostenlose Prozesskostenhilfe für Ausländer, die wegen illegalen Aufenthalts abgeschoben werden sollen, eingelegt. Wie es in einer Antwort der Regierung ( 16/9986) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion ( 16/9872) heißt, sind einige Vermerke in EU-Ratsdokumenten teilweise verkürzt aufgezeichnet worden oder wegen Übersetzungsfehlern missverständlich. Die notierten Äußerungen seien auch nicht mit den Mitgliedstaaten abgestimmt worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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