Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung setzt sich bilateral und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für die Rechte der Frauen in Iran ein. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/9965) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/9716). Für iranische Frauen gebe es im Straf- und Privatrecht zahlreiche diskriminierende Beschränkungen, die gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Menschenrechte verstießen. Sie würden zum Beispiel in Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Erbrechts, im Scheidungsrecht, beim Sorgerecht und im Arbeit- und Sozialversicherungsrecht benachteiligt. Frauenrechtsaktivistinnen würden in ihrer Arbeit behindert und müssten mit Festnahmen und Gefängnisstrafen rechnen. Ein dem iranischen Parlament vorliegender Gesetzentwurf über den "Schutz der Familien" würde die Diskriminierung der Frauen noch verstärken, so die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf