Berlin: (hib/BOB) Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/10068) hervorgeht. Im Strafgesetzbuch soll zudem ein Passus geändert werden mit dem Ziel, die Weisung zu erteilen, an einem Täterprogramm teilzunehmen. Die Länderkammer erläutert unter anderem, besondere Bedeutung habe das Programm für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei nicht zuletzt im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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