Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, inwiefern Jugendliche in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften einmalige Einnahmen durch Ferienjobs mit den Regelleistungen der Bedarfsgemeinschaft verrechnen müssen. Die Arbeitslosengeld-II/Sozialgeld-Verordnung sieht vor, dass einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund interessiert die Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/10092), welche Zeiträume der Aufteilung die Bundesregierung im Falle der Ferienjobs von Schülern als angemessen betrachtet und welche Handlungsanweisungen es für die Grundsicherungsträger vor Ort gibt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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