Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist zu neuen Begriffsbestimmungen im Bereich der erneuerbaren Energien bereit. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung ( 16/8395) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) ( 16/8149) hervor. So soll Abwärme aufgrund ihres nicht natürlichen Ursprungs nicht, wie zunächst im Entwurf der Regierung vorgesehen war, als erneuerbare Energie eingestuft werden, sondern nur noch als Ersatzmaßnahme. Als Abwärme wird jetzt die Wärme definiert, "die technischen Prozessen, die nicht zum Zwecke der Beheizung betrieben werden, Bauwerken oder den aus diesen Prozessen oder Bauwerken stammenden Abluft- oder Abwasserströmen entnommen wird". Die meisten der anderen Änderungsvorschläge des Bundesrates werden von der Bundesregierung zurückgewiesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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