Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt eine gleich hohe Förderung aller Vermögensbildungsmaßnahmen ab. In einer Gegenäußerung der Regierung ( 16/10721) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ( 16/10531) heißt es, mit dem Gesetz werde das Ziel verfolgt, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers zu fördern. "Die Förderung der Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - insbesondere die Anlagen in Bausparverträgen - und die wohnungswirtschaftlichen Verwendungen (zum Beispiel Entschuldung von Wohneigentum) bleibt davon unberührt, wird also durch die verbesserte Förderung der Vermögensbeteiligungen nicht verschlechtert", heißt es in der Gegenäußerung.
Der Bundesrat hatte dagegen eine Erhöhung der für die Arbeitnehmer-Sparzulage maßgeblichen Einkommensgrenze von 20.000 (Verheiratete: 40.000) Euro für alle Anlageformen verlangt. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, so die Länder: "Sie würde zudem zu einer unnötigen Komplizierung führen." Die Förderung wohnungswirtschaftlicher Zwecke sei angesichts der angespannten Lage im Bausektor und der nach wie vor geringen Eigentumsquote ebenso dringend wie die Förderung von Unternehmensbeteiligungen.
Die Länder hatten darüber hinaus auch gefordert, dass Vermögensbildungsmaßnahmen in einem Unternehmen nach Beschäftigtengruppen differenziert vorgenommen werden könnten. Dadurch würde es möglich sein, eine Beteiligung am Unternehmen in Abhängigkeit zur Betriebszugehörigkeit zu gewähren. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag mit der Begründung ab, es müsse ausgeschlossen sein, dass zum Beispiel nur Leitende Angestellte die Vermögensbildung erhalten würden. Der Gesetzentwurf lasse aber eine Differenzierung nach Mindestbetriebszugehörigkeit zu. Diese Differenzierung müsse sachlich gerechtfertigt sein und für alle Beschäftigten gelten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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