Berlin: (hib/BOB) Mit einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesnotarordnung (16/4972) wird sich der Rechtsausschuss am 5. November in einer öffentlichen Anhörung befassen. Die Länderkammer möchte den Zugang zum Anwaltsnotariat neu regeln. Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Einführung einer notariellen Zugangsprüfung. Sie soll alle für die notarielle Tätigkeit relevanten Gebiete abdecken und sicherstellen, dass die Bewerber zu einer praxisgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse geeignet sind. Die Prüfung solle vor einem bei der Bundesnotarkammer einzurichtenden Amt abgehalten werden. Auch die Voraussetzungen der Bundesnotarordnung sollen nach dem Willen des Bundesrates geändert werden. Der Bewerber muss seine Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen. Bisher galt ein Zulassungsnachweis als ausreichend. Ferner muss er eine dreijährigen hauptberufliche Tätigkeit im Landgerichtsbezirk (statt wie bisher im Amtsgerichtsbezirk), eine 15-stündige Teilnahme an einer notarspezifischen Fortbildungsveranstaltung pro Jahr und 180 Stunden Praxisausbildung als Notar nachweisen.
Als Sachverständige sind eingeladen: Mechthild Düsing, Rechtsanwältin und Notarin aus Münster; Hans Gerhard Ganter, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer in Berlin; Gerd-Walter Jung, Präsident der Notarkammer Schleswig-Holstein aus Lübeck; Hartwin Kramer, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg; Klaus Lerch, Richter am Landgericht Frankfurt am Main; Rechtsanwältin Katja Mihm, Geschäftsführerin des Deutschen Anwaltinstitutes e.V. aus Bochum; Günter Schmaler, Rechtsanwalt und Notar aus Emden und Oliver Vossius, Präsident des Deutsche Notarvereins aus Berlin. Die Anhörung beginnt um 11 Uhr und findet im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300 statt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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