Berlin: (hib/CHE) Die Pläne der Bundesregierung, Langzeitarbeitskonten durch einen neu gestalteten Insolvenzschutz besser abzusichern, stoßen bei Experten auf Zustimmung. In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch begrüßte die Mehrheit der Sachverständigen die im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen ( 16/10289) enthaltenen Maßnahmen. In Langzeitkonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen. Dieses Guthaben können sie dann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwenden, etwa um früher in Rente zu gehen, eine Weiterbildung zu machen oder ein "Sabbatjahr" einzulegen.
Über die Pläne, künftig nur noch 20 Prozent eines Wertguthabens in Aktien oder Aktienfonds anlegen zu können, gab es unterschiedliche Auffassungen. Der Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände Roland Wolf betonte, wenn man eine solche Beschränkung einführt, müsse man auch an eine Übergangsfrist denken, da sonst eventuell Anlagen ab dem 1. Januar 2009 aufgelöst werden müssten. Roger Meurer, als Vertreter der Georgsmarienhütte geladen, bemerkte, dass die geplanten Anlagebeschränkungen die Attraktivität von Langzeitarbeitskonten für die Arbeitgeber nicht erhöhen würden. Wolfgang Mansfeld vom Bundesverband Investment und Asset Management e. V. äußerte ähnliche Bedenken. Gerade für langfristige Konten sei eine höhere Grenze sinnvoll, da Anlageoptionen sonst zu starken Beschränkungen unterlegen seien. Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete die Beschränkungen als "sinnvoll", ergänzte aber, dass der Sicherungsgedanke hier im Vordergrund stehen müsse und es nicht um eine Geldanlage gehe.
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