Berlin: (hib/TEP) Die Länder wollen sich auf gemeinsame Mindestanforderungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter verständigen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung haben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10753) auf eine Kleine Anfrage ( 16/10642) der FDP-Fraktion. Diese Maßnahme sei Teil eines Aufstiegspakets, das Bund und Länder auf dem Bildungsgipfel am 22. Oktober beschlossen hätten. Bislang unterscheiden sich nach Angaben der Bundesregierung die Regelungen in den einzelnen Bundesländern etwa hinsichtlich der erforderlichen beruflichen Qualifikation. Die Bundesregierung selbst will bis zum Jahr 2012 insgesamt 35 Millionen Euro für Aufstiegsstipendien zur Verfügung stellen. Damit könnten zunächst bis Ende 2009 1.000 Stipendien vergeben werden. Aufstiegsstipendien sollen vor allem an diejenigen vergeben werden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung während der Ausbildung oder durch Berufspraxis erworben haben. Eine Aufstockung der Stipendienzahl wird derzeit geprüft.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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