Berlin: (hib/HLE) Angehörige von Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdiensten sollen mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren dürfen. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/10884) auf, in die Fahrerlaubnisverordnung eine entsprechende Ausnahmeregelung aufzunehmen. Hintergrund der Forderung ist, dass mit dem Führerschein der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen, während mit dem früheren Führerschein der Klasse 3 auch schwerere Fahrzeuge gefahren werden durften. Wer heute Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren wolle, müsse den Führerschein der Klasse C1 erwerben, erläutert die Fraktion. Viele Fahrzeuge der Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste würden aufgrund technischer Neuerungen ein höheres Gewicht als 3,5 Tonnen haben. Daher dürften jüngere Angehörige der Einsatzkräfte, die über einen Führerschein der Klasse B verfügen würden, diese Fahrzeuge nicht mehr steuern. "Für viele ehrenamtliche Kräfte wäre die Anforderung, einen weiteren Führerschein zu erwerben, zu teuer und würde daher Hürden für das ehrenamtliche Engagement der Menschen aufbauen", schreibt die Fraktion. Feuerwehren und andere Dienste würden wiederum finanziell belastet, wenn sie die Kosten für den Führerschein übernehmen würden. Um Einschränkungen der Einsatzbereitschaft zu verhindern, solle die Bundesregierung die Fahrerlaubnisverordnung ändern, fordert die FDP-Fraktion. Die EU-Richtlinie lasse solche Ausnahmen zu.
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