Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/10932) vorgelegt, durch den eine Änderung des Übereinkommens über die internationale Fernmeldesatellitenorganisation "ITSO" vom 23. März 2007 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der größten internationalen Satellitenorganisation International Telecommunications Satellite Organization (ITSO) mit heute 148 Mitgliedstaaten. Grundlage ist dem Entwurf zufolge das Übereinkommen vom 20. August 1971 über die internationale Fernmeldesatellitenorganisation "Intelsat", in dessen Titel im Jahr 2000 das Wort "Intelsat" gestrichen worden sei. Bei einer außerordentlichen Versammlung der ITSO-Unterzeichnerstaaten im März 2007 sei eine Änderung des Übereinkommens beschlossen worden, um sicherzustellen, dass jede künftige Nutzung von Frequenzzuteilungen und Orbitpositionen nur möglich ist, wenn zuvor eine Vereinbarung über die "Leistungen im öffentlichen Interesse" unterzeichnet wurde. Damit wolle die ITSO gewährleisten, dass die Nutzer der Frequenzen die "Grundprinzipien" einhalten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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