Berlin: (hib/CHE) Die Ablösung vorhandener durch neue tarifvertragliche Regelungen darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsübergangs schlechter gestellt werden. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/10828). Durch Aufspaltung, Ausgründungen, Verkauf oder Ähnlichem schafften Unternehmen gesellschaftsrechtliche Konstellationen, die es ihnen auf legalem Wege ermöglichten, zum Zweck der Gewinnsteigerung große Teile der Belegschaft schlechter zu stellen, argumentieren die Abgeordneten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf