Berlin: (hib/JOH) Auch wenn sich die Menschenrechtslage verbessert hat, stehen schwere Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan noch immer auf der Tagesordnung. Dies gelte in besonderem Maße für Frauen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10804) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10682). Die Grünen hatten sich nach der Menschenrechtssituation in Afghanistan allgemein und der Situation der Frauen im Besonderen erkundigt und wollten wissen, welche konkreten Maßnehmen die Bundesregierung ergreife, um die Lage zu verbessern. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, die in der Verfassung verankerten Frauenrechte hätten bisher nur in Teilen ungesetzt werden können, wobei sich die Lage der Frauen stark je nach regionalem und sozialem Hintergrund unterscheide. Zudem seien sich die meisten Frauen nach wie vor ihrer in der Verfassung verankerten Rechte nicht bewusst.
Als besonders gefährdet gelten rückkehrende Flüchtlinge oder benachteiligte ethnische Minderheiten, die versuchten, ihre Rechte durchzusetzen, berichtet die Regierung weiter. Mit besonderer Brutalität würden die Taliban und andere bewaffnete Gruppen die Menschenrechte verletzen. Sie würden der Bevölkerung mit extremer Gewalt ihre fundamentalistischen und verfassungsfeindlichen Vorstellungen aufzwingen.
Traditionelle Formen der Unterdrückung wie Zwangsehen oder Ehrenmorde seien in Afghanistan zwar gesetzlich verboten, schreibt die Bundesregierung. Die umfassende Verwirklichung dieser Rechte scheitere bisher allerdings häufig an der unzureichenden Fähigkeit der staatlichen Institutionen, diese wirksam durchzusetzen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf das Sonderprogramm Ziviler Friedensdienst, in dem Friedensfachkräfte zum Beispiel mit Partnerorganisationen zusammenarbeiten, die Beratung für Frauen im Gefängnis anbieten und Frauenhäuser für misshandelte Frauen unterhalten. Durch das Programm Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung würden außerdem unter anderem Arbeitsplätze für Frauen geschaffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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