Berlin: (hib/BOB) Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Variante der GmbH. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10739) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/10678) mit. Sonderbestimmungen für die Unternehmergesellschaft fänden sich ausschließlich im neuen Gesetz über die GmbH-Reform. Im Übrigen fände das allgemeine GmbH-Recht Anwendung. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Unternehmensgesellschaft oder der Beteiligung einer Unternehmensgesellschaft an einer anderen Gesellschaft gälten keine Besonderheiten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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