Berlin: (hib/DAK) Weltweit gibt es circa 250 Prüfungslizenznehmer des Goethe-Instituts, die einen erforderlichen Sprachtest im Visumsverfahren zum Nachzug eines Ehegatten abnehmen können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/10921) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10717) hervor. Die Grünen wollten unter anderem wissen, warum das Auswärtige Amt nur Sprachzertifikate des Goethe-Instituts und dessen Lizenznehmer anerkenne und ob das Goethe-Institut den Sprachtest in gleichberechtigter Kooperation mit der telc gGmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Volkshochschulverbandes, entwickelt habe.
Nach Anweisung des Auswärtigen Amts könne ein Sprachnachweis durch die Prüfung "Start Deutsch 1" grundsätzlich nur beim Goethe-Institut erbracht werden, sofern dieses in dem Land tätig ist, so die Fraktion. Die Auslandsvertretungen seien jedoch angewiesen, beim Nachzug eines Ehegatten ausnahmsweise auch andere Sprachzeugnisse anzuerkennen, antwortet die Regierung. Werden beispielsweise Zeugnisse von Oberschulen mit deutschem Abitur vorgelegt, sei ein Zertifikat des Goethe-Instituts nicht erforderlich. Mit der Entwicklung eines "Deutschtests für Zuwanderer" sei das Goethe-Institut beauftragt worden. Es habe die telc gGmbH an der Entwicklung beteiligt. Obwohl in diesem Bereich keine Zusammenarbeit mehr bestehe, prüfe die Bundesregierung, inwieweit Zertifikate des Unternehmens als Nachweis anerkannt werden können, heißt es in der Antwort weiter.
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(ab 01.04.2008 )
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